Dr. Hansjörg Sutter

Kohlbergs Just Community Ansatz

Ein Modellversuch zur Förderung Demokratischer Partizipation im Jugendstrafvollzug

In Kooperation der Universität Heidelberg und einer Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg wurde im Oktober 1994 ein Modellversuch zur Förderung demokratischer Partizipation im Jugendstrafvollzug initiiert und über einen Zeitraum von sechs Jahren wissenschaftlich begleitet und dokumentiert. Ziel des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts war es, die in den USA von Lawrence Kohlberg (1927-1987) initiierte Praxis demokratischer Erziehung im Rahmen so genannter ‚Just Communities' im unterschiedlichen kulturellen Milieu deutscher Institutionen zu erproben und zu erforschen (Brumlik 1998a; 2001).

Mit der Einführung demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vollzugsalltag zielt der Modellversuch auf eine Humanisierung des Jugendstrafvollzugs und auf eine Verbesserung des sozialen Klimas im Vollzug. Im Anschluss an die von Jean Piaget und Lawrence Kohlberg maßgeblich beeinflusste kognitionspsychologische Moralforschung wird untersucht, ob die Institutionalisierung ‚Demokratischer Gemeinschaften' im gelockerten Vollzug sich auch positiv auf die kognitive Entwicklung der moralischen Urteilsfähigkeit (Kohlberg 1995; Keller/Edelstein 1991) auswirken kann.

In erziehungswissenschaftlicher Perspektive ist hier von besonderem Interesse, welche Voraussetzungen diesen Entwicklungsprozessen zugrunde liegen, welche Funktion pädagogisch verantworteten Erfahrungsbereichen hierbei zukommt und welche sozialen Voraussetzungen die Überwindung ‚blockierter Lernprozesse' ermöglichen - blockierter Lernprozesse, die auf spezifische familiale und soziale Umwelten und deren lebensgeschichtliche Verarbeitung verweisen.

Wissenschaftliche Begleituntersuchung

Die wissenschaftliche Begleituntersuchung untergliedert sich in zwei Teiluntersuchungen:

  1. eine kognitionspsychologisch und sozialisationstheoretisch orientierte Rekonstruktion soziomoralischer Entwicklungs- und Lernchancen in Kontexten des Modellversuchs (Sutter 2003a; 2003b; 2004; 2007a; 2007b; 2009; Sutter/Baader/Weyers 1998) und
  2. eine Querschnittuntersuchung zum Zusammenhang von moralischer Entwicklung und jugendlicher Delinquenz unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Herkunft und Bildung. Dieser explorativen Untersuchung liegt eine Zufallsstichprobe junger Männer zugrunde, die in dieselbe Justizvollzugsanstalt eingewiesen wurden (Weyers 2002; 2004).

Das Konzept der 'Demokratischen Gemeinschaft'

Mitglieder der initiierten ‚Demokratischen Gemeinschaft' sind alle Insassen, die in die entsprechende Unterbringungseinheit des gelockerten Vollzugs eingewiesen werden, die vier bis sechs Vollzugsbediensteten, die regelmäßig in dem Haus tätig sind und ein Sozialpädagoge, der als ‚Hauskonferenzleiter' auch für die sozialpädagogische Betreuung der Insassen einschließlich der Entwicklung und Überwachung der Erziehungspläne zuständig ist. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die bis Ende 1997 bei den wöchentlichen Versammlungen anwesend waren, hatten ein Rederecht, waren jedoch nicht stimmberechtigt.

Die Grundprinzipien von Kohlbergs Just Community-Ansatz wurden zu Beginn des Modellversuchs durch die Projektgruppe der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in einen Satzungsentwurf überführt, der als Vorschlag zu Beginn des Modellversuchs diskutiert und unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen wurde.

Das Konzept der ‚Demokratischen Gemeinschaft' sieht vor, dass Insassen und Bedienstete des jeweiligen Vollzugsbereichs Fragen des Alltagslebens bis hin zu Disziplinarfragen demokratisch entscheiden. Die ‚Demokratische Gemeinschaftsversammlung' tagt hierzu wöchentlich und beschließt die Satzung sowie die Regeln des Zusammenlebens. Für Änderungen der Satzung ist eine 2/3-Mehrheit, für Änderungen der Regeln im Haus eine absolute Mehrheit notwendig. Das ‚Leitungskomitee', in das zwei Insassen und - je nach Satzung - auch ein Bediensteter gewählt werden, bereitet die wöchentlichen Versammlungen vor und leitet diese. Bereits in der Anfangsphase des Modellversuchs wurde des weiteren beschlossen, dass das Leitungskomitee auch die Durchführung der verschiedenen Hausdienste kontrolliert und nicht mehr die Vollzugsbediensteten. Ebenfalls zwei Insassen und ein Bediensteter werden in das ‚Fairnesskomitee' gewählt. Dessen programmatische Aufgabe ist es, in Streitfällen und sonstigen Konflikten zu vermitteln. Laut Satzung soll hierbei eine konsensfähige Lösung gefunden werden, der auch die beteiligten Konfliktparteien zustimmen können.

Je nach Regel und Gesetzeslage bedürfen Regeländerungen der Zustimmung des Anstaltsleiters (‚Vetorecht'). Entscheidend ist, dass diesem juristisch unabdingbaren ‚Vetorecht' ein ‚Anhörungsrecht' korrespondiert. Das heißt, dass der Anstaltsleiter sich gegenüber den Insassen verpflichtet hat, gegenläufige Entscheidungen der Anstaltsleitung in der Demokratischen Gemeinschaftsversammlung zu begründen und ggf. auch Kompromisslösungen auszuhandeln. Dies wurde in der Folgezeit auch entsprechend praktiziert.

Zum Konzept 'Demokratischer Gemeinschaften' im Jugendstrafvollzug und dessen Umsetzung vgl. ausführlich Sutter 1996, Sutter 2007 und Sutter/Baader/Weyers 1998.

Ergebnisse und weiterführende Literaturhinweise

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Möglichkeiten demokratischer Partizipation selbst in Kontexten des Strafvollzugs Entwicklungs- und Lernchancen eröffnen, die zu einer kognitiv differenzierteren Wahrnehmung moralisch relevanter Konfliktsituationen führen und allgemeine kommunikative Fähigkeiten der Problemlösung und Konfliktbewältigung fördern. Entwicklungs- und Lernchancen, die in der herkömmlichen Verfasstheit des Jugendstrafvollzugs - wie eine durchgeführte Kontrolluntersuchung nahe legt - nicht erwartbar sind und auf Seiten der Institution Veränderungen der Organisationsstruktur wie auch der vollzuglichen Handlungsstrategien voraussetzen.

Gegenüber den US-amerikanischen Untersuchungen der Kohlbergschule führen die vorliegenden Untersuchungen zu zwei abweichenden Ergebnissen: Interaktionsanalysen zur sozialisatorischen Relevanz der wöchentlich dokumentierten Versammlungen zeigen, dass die Erklärungsmodelle der kognitionszentrierten Entwicklungspsychologie Kohlbergs die soziale Beeinflussung und Förderung der moralischen Entwicklung nicht hinreichend erklären können.

Das entwicklungsstimulierende Moment der Demokratischen Gemeinschaftsversammlungen ist nicht - wie die Kohlbergschule nahe legen würde - in der moralischen Qualität sozialer Interaktionen zu sehen: in der Argumentationslogik jener Debattenbeiträge also, die sich explizit auf moralische Wertvorstellungen beziehen und die Geltung kollektiver Normen reflektieren. Entwicklungsstimulierend wirkt die soziale Dynamik der Aushandlungsprozeduren demokratischer Selbstbestimmung und Interessenvertretung. Eine Dynamik, die im Vollzugsalltag von den Beteiligten - kognitiv wie emotional - eine fortlaufende Ausbalancierung und Koordinierung widerstreitender Interessen, Normensysteme und Loyalitätsverpflichtungen erfordert (Sutter 2003a; 2003b; 2007a; Sutter/Baader/Weyers 1998).

Die explorative Teiluntersuchung zum Zusammenhang moralischer Entwicklung, Bildung, sozialer Herkunft und Delinquenz, der eine Zufallsstichprobe aus allen Unterbringungseinheiten der Justizvollzugsanstalt zugrunde liegt, bestätigt einen weiteren gegenüber den US-amerikanischen Untersuchungen abweichenden Befund: Die untersuchten Jugendlichen reflektieren moralisch relevante Konfliktkonstellationen nicht mehrheitlich im Sinne präkonventioneller Stufen, sondern im Sinne konventioneller Stufen moralischer Urteilsfähigkeit. Anders als es die US-amerikanischen Untersuchungen der Kohlbergschule nahe legen, sind sie somit kognitiv durchaus in der Lage, moralische Konflikte unter Berücksichtigung verallgemeinerbarer Normen und Werte zu reflektieren. Gleichwohl kann - wie auch in schulischen Kontexten unterstellbar - von einer Varianz in der Entwicklung kognitiver Fähigkeiten moralischen Urteilens ausgegangen werden. Die Teiluntersuchung bestätigt dabei die besondere Bedeutung von Bildungserfahrungen und strukturellen Bedingungen der sozialen Herkunft für die soziomoralische Entwicklung (Weyers 2002; 2004).

(c) 2000-2009 Dr. Hansjörg Sutter

Kontakt: Dr. Hansjörg Sutter (E-Mail)

Kohlbergs 'Just Community'-Ansatz. Einführende Literatur

  • Brumlik, M. (2001): Moralerziehung. In: Otto, H.-U./Thiersch, H. (Hg.): HANDBUCH Sozialarbeit Sozialpädagogik. 2. vollständig überarbeitete Auflage. Neuwied. S. 1236-1244
  • Edelstein, W./Oser/Schuster (Hg.) (2001): Moralische Erziehung in der Schule. Entwicklungspsychologie und pädagogische Praxis. Weinheim
  • Kohlberg, L. (1987): Moralische Entwicklung und demokratische Erziehung. In: Lind, G./Raschert, J. (Hg.): Moralische Urteilsfähigkeit. Eine Auseinandersetzung mit Lawrence Kohlberg. Weinheim/Basel. S. 25-43
  • Kohlberg, L. (1995): Die Psychologie der Moralentwicklung. Frankfurt a.M.
  • Keller, M./Edelstein, W. (1991): The development of socio-moral meaning making: domains, categories, and perspective-taking. In: Kurtines, W.M./Gewirtz, J.L. (Eds.) (1991): Handbook of moral behavior and development. Vol. 2: Research. Hillsdale N.J. S. 89-114
  • Kuhmerker, L./Gielen, U./Hayes, R.L. (1991/dt. 1996): Lawrence Kohlberg. Seine Bedeutung für die pädagogische und psychologische Praxis. München
  • Oser, F./Althof, W. (1992): Moralische Selbstbestimmung. Modelle der Entwicklung und Erziehung im Wertebereich. Stuttgart
  • Sutter, H. (1996): Demokratieerziehung und Moralentwicklung. Kohlbergs Just-Community-Modell unter den Bedingungen des Jugendstrafvollzugs. In: Stark, W. u.a. (Hg.): Moralisches Lernen in Schule, Betrieb und Gesellschaft. Bad Boll 1996. S. 168-183

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